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Anträge können noch bis zum 31. Mai gestellt werden. Das sollten Sie bei Antragsstellung berücksichtigen.Corona-Soforthilfe - Antragsstellung

Anträge auf die Corona-Soforthilfe sind per E-Mail bei der NBank einzureichen. Das Antragsformular, eine detaillierte Anleitung zur Antragsstellung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen/Zusammenstellen der Unterlagen benötigen oder unsicher sind, ob Sie die Erklärung zu den Kleinbeihilfen abgeben müssen, sind wir Ihnen gerne persönlich behilflich.

in Braunschweig

Tel. 0531 1201-288
corona@hwk-bls.de

in Lüneburg

Tel. 04131 712-185
corona@hwk-bls.de

in Stade

Tel. 04141 6062-47
corona@hwk-bls.de


Vollständiger Antrag

Neben dem vollständig am Computer ausgefüllten Antragsformular (PDF) ist dem Antrag eine eingescannte und unterschriebene Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Das Formular „Erklärung zu Kleinbeihilfen“ ist dem Antrag nur dann beizufügen, wenn bereits Kleinhilfen bezogen oder beantragt wurden. Der vorherige Landeszuschuss für Corona-Beihilfen aber auch Leistungen der Arbeitsagentur sind keine Kleinbeihilfen.


Schnelle Auszahlung: Formulare elektronisch ausfüllen

Damit Anträge vollautomatisch erfasst und damit Auszahlungen schnell getätigt werden können, sind die Antragsformulare elektronisch mit dem à Programm Adobe Acrobat Reader DC auszufüllen.

In einem Tutorial erhalten Sie Informationen zur Installation, zum elektronischen Ausfüllen und weitere hilfreiche Tipps zur Antragsstellung.


Fehlermeldung trotz richtiger Zieladresse

Sollten Sie den Antrag an die richtige Adresse gemailt haben und trotzdem eine Fehlermeldung erhalten haben, tragen Sie die Adresse (antrag@soforthilfe.nbank.de) bitte händisch in das Empfänger-Feld Ihres E-Mail-Programms ein. Beim Kopieren und Einfügen der Adresse in das Empfänger-Feld werden in einzelnen Fällen Spam-Filter aktiv und die Nachricht kommt zurück bzw. kann nicht übersandt werden.


Antragsstellung durch Dritte – Vollmacht erforderlich

Aufgrund zahlreicher Betrugsfälle und -versuche in anderen Bundesländern, ist ab sofort eine Vollmacht des Antragsstellenden erforderlich, sofern ein Vermittler (z.B. Steuerberater) einen oder mehrere Anträge über seine E-Mail-Adresse im Auftrag des Antragsstellenden einreicht.


Antrag gestellt – wie geht es dann weiter?

Eingegangene Förderanträge werden von der NBank auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, wird die beantragte Soforthilfe schnellstmöglich auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.

Sollten sich im Rahmen der Prüfung Rückfragen ergeben oder die Unterlagen unvollständig sein, wird die NBank mit dem Antragsstellenden Kontakt aufnehmen. Daher sollte der Posteingang – auch Spam-Ordner – regelmäßig kontrolliert werden.

Bitte beachten Sie, dass die NBank keine Eingangsbestätigungen verschickt. Alle abgeschickten Anträge kommen an und werden bearbeitet.


Keine Auskunft zum Bearbeitungsstand

Um die allgemeine Bearbeitungszeit kurz zu halten, kann die NBank keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzelner Aufträge geben. Auch die Handwerkskammer kann hierzu keine Auskunft geben.


Fehler im Antrag oder fehlende Unterlagen

Ein bereits gestellter Antrag sollte bei fehlenden Unterlagen oder Änderungen nicht storniert werden. Fehlende Unterlagen oder Änderungsbedarfe (z.B. IBAN-Nummer) sollten mit gesonderter Mail und einem Hinweis, dass der Antrag schon gestellt wurde, an  beratung@nbank.de gerichtet werden. Um die Mail Ihrem Antrag zuordnen zu können, müssen mindestens folgende Angaben erbracht werden: Bezeichnung der Firma, bzw. Name und Vorname und Anschrift.

Inhaltliche Fehler, die zu einer Überförderung führen, weil Aufwand oder Einnahmen falsch berechnet bzw. geschätzt wurden, sind durch Rückzahlung des Differenzbetrages zu behandeln.


Wiederspruch korrekt stellen

Ein Widerspruch beispielsweise gegen einen Ablehnungsbescheid kann erst gestellt werden, wenn der Bescheid vorliegt. Das Gesetz sieht für Widersprüche die Schriftform vor. Das bedeutet, dass Widersprüche schriftlich sowie postalisch und mit Unterschrift an die NBank zu schicken sind. Per E-Mail eingelegte Widersprüche sind nicht gültig.


Vorsicht: Nachprüfung möglich

Bei der Antragsstellung müssen keine Belege eingereicht werden. Allerdings müssen diese für spätere Stichprobenüberprüfungen z.B. durch den Landesrechnungshof für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.