Corona-Warn-App
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Arbeitsrechtliche Hinweise zur Nutzung der Corona-Warn-AppCorona-App und Arbeitsrecht

Mit der Corona-Warn-App der Bundesregierung  sollen Infektionsketten nachvollzogen werden, um einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Wenngleich die Nutzung grundsätzlich freiwillig ist, wirft sie einige rechtliche Fragen auf. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) hat hierzu eine anwendungsbezogene Arbeitshilfe erarbeitet.

Der Zentralverbands des Deutschen Handwerks rät:  Bei der arbeitsrechtlichen Würdigung einer Warnmitteilung der Corona-App ist deren beschränkte Aussagekraft zu berücksichtigen. Die Warnung meldet lediglich einen Kontakt mit einem Corona-Infizierten, erlaubt aber keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Infektion. Arbeitgeber sollten im Fall einer Warnmeldung daher vorrangig einvernehmliche Lösungen suchen.