Wer für den Bund oder das Land Bremen arbeitet, muss den Standard XRechnung verwenden.Bund verlangt XRechnungen
Wer für öffentliche Auftraggeber*innen arbeitet ist verpflichtet, Rechnungen über 1.000 Euro in elektronischer Form zu übermitteln. Ergänzend dazu gilt seit Ende November die Pflicht, bestimmte Formatvorgaben einzuhalten: Wer für den Bund oder das Land Bremen arbeitet, muss den Standard XRechnung verwenden. Andere Rechnungen, etwa in Papierform oder als PDF, werden von den öffentlichen Auftraggeber*innen seitdem nicht mehr akzeptiert und entsprechend auch nicht gezahlt. Ausnahmen gelten neben den Direktbestellungen bis 1.000 Euro auch für Subunternehmen, die an öffentlichen Aufträgen beteiligt sind.
Die Pflicht zur XRechnung besteht aktuell nur für Aufträge vom Bund und vom Land Bremen. Wenngleich weitere Länder bereits angekündigt haben, XRechnungen als verpflichtendes Format einzuführen, hat das Land Niedersachen dahingehend noch keine Pläne geäußert.
Öffentliche Auftraggeber*innen in Niedersachsen sind allerdings dazu verpflichtet, eRechnungen entgegenzunehmen. Neben den XRechnungen werden jedoch auch andere elektronische Rechnungsformate (z.B. ZUGFeRD) akzeptiert; PDF-Rechnungen fallen nicht darunter.