Voraussetzung
Für die Zulassung zur Prüfung wird der Besitz eines Zertifikats, welches in dem Grundlehrgang erworben wird, vorausgesetzt.
Fortbildungsziel
Dieser Lehrgang soll die Inhalte, welche in dem Grundlehrgang vermittelt wurden, auffrischen und über gravierende Änderungen der Regelwerte informieren. Nach bestandener Prüfung ist der/die Teilnehmer*in dazu befähigt, die Aufgaben einer Elektrofachkraft im SHK-Handwerk für 3 weitere Jahre auszuführen.
Hinweise
Durch die Abnahme einer bundeseinheitlichen Prüfung ist die Maßnahme von den Berufsgenossenschaften anerkannt
Zielgruppe
Angehörige des SHK-Handwerks