Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Speziell für den Bereich Metall-Handwerk oder Sanitär-Heizung-Klima
In vielen Handwerksbetrieben fallen regelmäßig auch Arbeiten an, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, wie zum Beispiel der Netzanschluss einer neuen Heizungsanlage, Durchlauferhitzer oder ein Herdanschluss bei der Küchenmontage. Mit der Weiterqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch fachfremde Personen fortan festgelegte, d. h. gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln vornehmen.
Durch die Abnahme einer bundeseinheitlichen Prüfung ist die Maßnahme von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
Hinweis: In den Abständen von drei Jahren ist eine Nachschulung in Form eines Auffrischungskurses erforderlich, in dem die Teilnehmenden über gravierende Änderungen der Regelwerte informiert werden.
Inhalte:
Gefahren durch den elektrischen Strom
Grundlagen der Elektrotechnik
Messübungen, Praktische Umsetzung von Lichtschaltungen und Motorenschaltungen
Netzsysteme und -formen, Schutzarten, Schutzmaßnahmen
Leitungs- und Gerätekunde, Überlastungs- und Kurzschlussschutz
Störungssuche
Fortbildungsziel:
Dieser Lehrgang soll die Teilnehmenden dazu befähigen, den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes Verteilungsnetz herzustellen.
Bei Fragen, z.B. zu den Voraussetzungen, melden Sie sich gern bei der oben angegebenen Ansprechperson.