Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4c für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Sie benötigen den Sachkundenachweis, wenn Sie auf Bauten Asbest entsorgen müssen oder Ihre Kenntnisse über den Umgang mit Asbest erweitern möchten, zum Beispiel im Bau- und Ausbaugewerbe als Zimmerer-, Dachdecker-, Elektrotechniker- oder SHK-Betrieb.
Dieser Kurs richtet sich an alle, die die Sachkunde Asbest nach TRGS 519 Anlage 4c schon erworben hatten und diese auffrischen müssen:
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises dieser behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Inhalte:
- Änderungen und Aktuelles aus dem Regelwerk und zu Vorschriften
- Personelle Anforderungen
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Sicherheitsmaßnahmen
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Verwendungsbeschränkung
- Persönliche Schutzausrüstung