Ein Handwerker arbeitet an seinem Laptop in der Werkstatt
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Anrede: Nur "Herr" und "Frau" ist diskriminierendOnlineshops: Diskriminierungsfreie Bestellungen

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat festgestellt, dass es sich bei der Auswahl von nur zwei Geschlechtern (Mann und Frau) beim Online-Shopping um unerlaubte Diskriminierung handelt. Abhilfe schafft das Hinzufügen einer geschlechtsneutralen Anrede für Personen nichtbinärer Geschlechtsidentität (z. B. „Divers/keine Anrede“). Alternativ kann die Abfrage dahingehend gestaltet werden, dass es sich um keine Pflichtabfrage, sondern um eine Abfrage auf freiwilliger Basis handelt.