Anrede: Nur "Herr" und "Frau" ist diskriminierendOnlineshops: Diskriminierungsfreie Bestellungen
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat festgestellt, dass es sich bei der Auswahl von nur zwei Geschlechtern (Mann und Frau) beim Online-Shopping um unerlaubte Diskriminierung handelt. Abhilfe schafft das Hinzufügen einer geschlechtsneutralen Anrede für Personen nichtbinärer Geschlechtsidentität (z. B. „Divers/keine Anrede“). Alternativ kann die Abfrage dahingehend gestaltet werden, dass es sich um keine Pflichtabfrage, sondern um eine Abfrage auf freiwilliger Basis handelt.