Symbolbild Geldscheine
Handwerkskammer

Angeschlossene Gaststättenbetriebe werden wie eigenständige Unternehmen behandelt und sind damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.November- und Dezemberhilfe: Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den sog. November- und Dezemberhilfen verbessert und vereinfacht.

Gaststätten, die an ein Unternehmen (z. B. Fleischerei, Bäckerei, Brauerei) angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

November- und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 75 % des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019.

Anträge können direkt oder über prüfende Dritte bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

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