Kasse in einer Bäckerei
ikonoklast_hh - stock.adobe.com

Aktualisierte Muster-Corona-Dokumentation (Stand: 30.03.2021) zum DownloadKassenführung in Corona-Zeiten

Coronabedingte behördliche Auflagen wie temporäre Geschäftsschließungen, Kontaktbeschränkungen oder Abstandsregelungen wirken sich auch auf den Betriebsablauf und damit auf die Möglichkeit zur Erzielung von Einnahmen aus. Wenn in einigen Jahren im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen die Buchführung hinsichtlich ihrer Ordnungsmäßigkeit überprüft wird, könnten sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie "auffällige" Abweichungen in den von der Finanzverwaltung durchgeführten Analysen ergeben. Daher kommt der Nachvollziehbarkeit der Kassenaufzeichnungen gerade in Corona-Zeiten eine verstärkte Bedeutung zu.

Durch das freiwillige Führen eines Nachweisbuchs für betriebliche Besonderheiten können etwaige Abweichungen entkräftet und somit Nachkalkulationen und Schätzungen verhindert werden. Eine solche "Corona-Dokumentation" sollte allgemein aufführen, wann und wie lange welche Vorschriften gegolten, welche Auswirkungen diese auf den Betrieb konkret, z.B. in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und den -ablauf sowie auf den Umsatz, die Kosten und den Gewinn entfaltet haben.

Es empfiehlt sich, die Dokumentation um Informationen zu den in Anspruch genommenen steuerlichen oder sonstigen Corona-Hilfemaßnahmen (z.B. November- und Dezemberhilfe, Überbrückungsgeld) zu erweitern, um das Risiko späterer Rückforderungsansprüche zu minimieren. Weiterhin ist die Verpflichtung zu einer täglichen Erfassung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben (§ 146 AO Abs. 1 Satz 1 AO) zu beachten. Sollten an einem Tag, an dem der Betrieb geöffnet hat, keine Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu verzeichnen sein, sind im Kassenbuch dennoch der Anfangs- und der Endbestand der Kasse zu dokumentieren.

Muster-Corona-Dokumentation

Der Aufbau und der Inhalt einer entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet auf seinen Seiten eine Muster-Corona-Dokumentation (Stand: 30.03.2021) zum Download an.

Muster-Corona-Dokumentation

Das bereitgestellte Muster ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Verhältnisse des Betriebs angepasst werden. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann bei Bedarf durch den ZDH angepasst werden.

Für Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung dieser Dokumentation und zur Sicherstellung, dass alle relevanten Sachverhalte abgebildet werden, sollte der*die Steuerberater*in hinzugezogen werden.