Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 1.500,00 €*

Unterricht

03.02.2025 - 07.02.2025

Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 46 UE (à 60 Minuten)

Lehrgangsort

TZH Lüneburg

Dahlenburger Landstraße 62

21337 Lüneburg

Kontakt

Johanna Hoyer

Tel. 04131 712-314

hoyer--at--hwk-bls.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Lehrgangsinhalte: 5-Tagesmodul mit Theorie und Praxis (46 UE inkl. Prüfung); Kenntnisse von relevanten Normen und Gesetzen; Elektrotechnische Grundkenntnisse; Alternative Kraftstoffe und Antriebe; HV-Konzept der LandBauTechnik; Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen und Komponenten; Elektrische Gefährdung und Erste Hilfe; Fachverantwortung; Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperduchströmung und Störlichtbögen; allgemeine Sicherheitsregeln; Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen; Praktische Übungen und Demonstrationen

Zielgruppe

Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe. Allgemeine Arbeiten an Fahrzeugen und Maschinen mit HV-Systemen können von allen Mitarbeitern in Land- und Baumaschinen Werkstätten durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und damit zu den Besonderheiten und Gefährdungen an HV-Systemen qualifiziert wurden. Teilnehmervoraussetzungen: - Geselle als Land- und Baumaschinenmechatroniker - oder Geselle in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung und - Nachweis G 25 - Nachweis Erste-Hilfe (Herz-Lungen-Wiederbelebung) nicht älter als 2 Jahre - Mindestalter 18 Jahre

Ziel

Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften; Mögliche Gefahren sicher zu erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen; HV-Systeme spannungsfrei zu schalten; Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchzuführen; Dritte zu unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützendene Tätigkeiten am HV Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen; Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik

Information

SICHERHEIT GEHT VOR ! Hochvolt wird mehr und mehr Thema für die Werkstätten. Damit Sie zukünftig auch Verantwortung für Arbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten mit HV-Komponenten übernehmen können, benötigen Sie eine entsprechende Schulung. Darum qualifizieren Sie sich jetzt, konform zur neuen DGUV Information 209-093 für diese Arbeiten. Entspricht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auch in der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder auf dem Markt mit derartigen Systemen in Verbindung kommen sind auch in der LandBauTechnik-Branche zukünftig gesetzlich verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten und die Unfallverhütung an Hochvolt (HV)-Fahrzeugen. Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei zukünftig unter anderem die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, das Festlegen des Aufgaben- und Kompetenzbereichs und vieles mehr. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung der Aufgaben, kann an fachkundige Personen durch schriftliche Beauftragung übertragen werden. Deshalb brauchen die Servicewerkstätten entsprechend der Richtlinie der DGUV (DGUV Information 209-093) qualifizierte fachkundige Personen für Hochvolt. Standardisierte Fortbildung des LandBauTechnik-Bundesverbandes. Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderfahrzeugen bei.

Abschluss

Zertifikat

Hinweis zu Kosten

* ggf. zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren

Anfahrt