Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

ausreichend freie Plätze

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Kosten

Kurs: 1.500,00 €*

Unterricht

07.07.2025 - 11.07.2025

Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 48 UE (à 60 Minuten)

Lehrgangsort

Lüneburg

Kontakt

Vanessa Hollek

Tel. 04131 712-242

hollek--at--hwk-bls.de

Unverbindliche Anfrage

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Fachkundige Person Hochvolt (FHV) 3S in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)

Sicherheit geht vor!

Hochvolt-Systeme werden auch im Land- und Baumaschinenhandwerk zunehmend eingesetzt. Damit Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden jedoch Arbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten mit Hochvolt-Komponenten übernehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Information 209-093 erforderlich. Auf Basis der Anforderungen der DGUV und in Abstimmung mit Herstellern, Handwerk, Handel, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften, wurde die bundesweit standardisierte Fortbildung "Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik" entwickelt. Der fünftägige Lehrgang trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Mit dem Besuch des Lehrgangs und dem Bestehen der anschließenden Prüfung kann sichergestellt werden, dass im Unternehmen Mitarbeitende für Arbeiten an HV-Systemen gemäß der DGUV 209-093 qualifiziert und befähigt sind.

Standardisierte Fortbildung des LandBauTechnik-Bundesverbandes

Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden.

Seminarinhalte

  • Kenntnisse von relevanten Normen und Gesetzen
  • Elektronische Grundkenntnisse
  • Alternative Kraftstoffe und Antriebe
  • HV-Konzept der LandBauTechnik
  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen und -Komponenten
  • Elektrische Gefährdung und Erste Hilfe, Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen sowie allgemeine Sicherheitsregeln
  • Fachverantwortung
  • Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
  • Praktische Übungen und Demonstrationen

Zielgruppe: Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Teilnahmevoraussetzungen).

Abschluss: Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder
  • Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25 (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) (nicht älter als 2 Jahre)

Abschluss

Zertifikat

Hinweis zu Kosten

* ggf. zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren