Auffrischungskurs zum Lehrgang "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" 3S in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie für den Lehrgang „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093) ein Zertifikat. Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
Bei diesem Lehrgang handelt es sich um eine Auffrischungsschulung. Den Lehrgang „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" bieten wir ebenfalls an.
Um die Qualifikation aufrechtzuerhalten und den neuesten Standards zu entsprechen, müssen regelmäßig Auffrischungskurse besucht werden. Diese Auffrischungsschulung sichert die dauerhafte Gültigkeit des Zertifikats.
Nach Ablauf des Zertifikats ist eine Tätigkeit als Fachkundige Person Hochvolt (FHV) nicht mehr zulässig. Im vierten Jahr kann noch eine 2-tägige Qualifikationsauffrischung erfolgen, ab dem fünften Jahr muss dann der 5-Tages-Basis FHV-Lehrgang erneut absolviert werden.
Anerkannte Schulungsstätte
Wir führen die Schulung als vom LandBauTechnik-Bundesverband e.V. anerkannte Schulungsstätte und auditierter Partner durch Somit wird der hohe Qualitätsstandard der Lehrgänge durch spezialisierte Ausstattung im Bereich Hochvolt- und Land- und Baumaschinentechnik und qualifizierte und erfahrene Trainer/innen, die speziell für die Anforderungen der Branche geschult wurden, garantiert.
Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden.