Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metall-/SHK-Handwerk (Erstschulung)

Warteliste

Details

Kosten

Kurs: 820,00 €*

Unterricht

03.02.2025 - 07.02.2025

Mo.-Do. 8.00 - 16.45 Uhr, Fr. 8.00 - 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 48 UE (à 60 Minuten)

Anmeldeschluss

22.01.2025

Lehrgangsort

TZH Lüneburg

Dahlenburger Landstraße 62

21337 Lüneburg

Kontakt

Dirk Rüknagel

Tel. 04131 712-364

Rueknagel--at--hwk-bls.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten 

Speziell für den Bereich Metall-Handwerk oder Sanitär-Heizung-Klima

In vielen Handwerksbetrieben fallen regelmäßig auch Arbeiten an, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, wie zum Beispiel der Netzanschluss einer neuen Heizungsanlage, Durchlauferhitzer oder ein Herdanschluss bei der Küchenmontage. Mit der Weiterqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch fachfremde Personen fortan festgelegte, d. h. gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln vornehmen.





Durch die Abnahme einer bundeseinheitlichen Prüfung ist die Maßnahme von den Berufsgenossenschaften anerkannt.

Hinweis: In den Abständen von drei Jahren ist eine Nachschulung in Form eines Auffrischungskurses erforderlich, in dem die Teilnehmenden über gravierende Änderungen der Regelwerte informiert werden.



Inhalte:

  • Gefahren durch den elektrischen Strom
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Messübungen, Praktische Umsetzung von Lichtschaltungen und Motorenschaltungen
  • Netzsysteme und -formen, Schutzarten, Schutzmaßnahmen
  • Leitungs- und Gerätekunde, Überlastungs- und Kurzschlussschutz
  • Störungssuche


Fortbildungsziel:

Dieser Lehrgang soll die Teilnehmenden dazu befähigen, den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes Verteilungsnetz herzustellen.



Bei Fragen, z.B. zu den Voraussetzungen, melden Sie sich gern bei der oben angegebenen Ansprechperson.

Zielgruppe

Als Regelvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung wird die Gesellenprüfung in einem entsprechenden Handwerk (oder einschlägigem Beruf) mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf oder die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk (oder einschlägigem Beruf) gefordert. Des Weiteren ist als Voraussetzung ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die gesundheitliche Eignung der Person vorgegeben.

Arbeitsmaterial

Bitte zur Einladung mitbringen: - Sicherheitsschuhe - Isolierten Schraubendreher, wenn vorhanden - Messgerät, wenn vorhanden - Taschenrechner, Block und Stifte

Abschluss

Nach erfolgreich bestandender Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Hinweis zu Kosten

* ggf. zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren

Anfahrt