Ein junger Steinmetz bearbeitet Marmor in Carrara, Italien, währens seines Auslandspraktikums.
Bunger / Handwerkskammer

Azubis, Gesell*innen und Meister*innen und Betriebsinhaber*innen erfahren hier alles Wissenswerte rund um den Auslandsaufenthalt.Häufig gestellte Fragen zum Auslandspraktikum

Als Auszubildender ins Ausland

Ein Auslandspraktikum ist möglich, wenn du Azubi im zweiten oder dritten Lehrjahr in einem Handwerksbetrieb bist. Du solltest bei Beginn des Praktikums mindestens 18 Jahre alt sein.
Du solltest mindestens ein halbes Jahr vorher mit der Planung beginnen. Wenn du an einem unserer Gruppenprojekt teilnehmen möchtest, erkundige dich rechtzeitig nach den Bewerbungsfristen.
Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt. Unsere Gruppenprojekte dauern in der Regel 3 Wochen.
Hier brauchst du dir keine Sorgen zu machen: Grundkenntnisse in der englischen Sprache reichen in der Regel aus. Im Handwerk kannst du dich auch ohne Sprache, nämlich mit Händen und Füßen gut verständigen. Und du kannst ja schon eine Menge. Bei unseren Gruppenentsendungen gibt es zudem immer einen kurzen Sprachkurs zu Beginn, um dich fit für dein Gastland zu machen.
Dein Ausbildungsbetrieb und dein*e Vorgesetzte*r müssen dem Auslandsaufenthalt natürlich zustimmen. Suche das Gespräch mit ihm*ihr und erkläre, warum du ein Auslandspraktikum machen möchtest und dass auch dein Ausbildungsbetrieb von deinen neu gewonnenen Fähigkeiten und Kenntnissen profitieren kann. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, melde dich gerne bei uns.
Du kannst für einen beruflichen Auslandsaufenthalt von bis zu vier Wochen relativ einfach eine Freistellung von der Berufsschule beantragen. Den verpassten Unterrichtsstoff musst du selbstverständlich selbstständig nachholen und auch dein Berichtsheft weiter führen. Bei längeren Aufenthalten ab acht Wochen muss ein Ausbildungsplan mit dem Betrieb und der Handwerkskammer abgestimmt werden, um den Unterrichtsstoff nachzuholen. Dazu gehören z.B. auch E-Learning Angebote.
Vielleicht ist dann ein von uns organisierter Gruppenaufenthalt das Richtige für dich. Da diese allerdings sehr beliebt sind und nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, gibt es ein Auswahlverfahren.
Du hast im Internet einen Betrieb gefunden, der dich interessiert oder vielleicht hat dein Ausbildungsbetrieb bereits Kontakte ins Ausland? Super! Ansonsten unterstützen wir dich gerne bei der Suche. Bei Gruppenaufenthalten werden die Betriebe von uns bzw. unseren Partnern vor Ort organisiert.
Bei Gruppenaufenthalten wird die Unterkunft von uns organisiert. Wenn du einzeln ins Ausland gehst, kannst du deinen ausländischen Praktikumsbetrieb um Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft bitten. Manchmal bieten auch unsere Partner im Ausland Unterkunftsmöglichkeiten an.
Die anfallenden Kosten für Reise, Unterkunft und Vorbereitung deines Auslandspraktikums können größtenteils durch Gelder aus Förderprogrammen wie Erasmus+ und Ausbildung Weltweit finanziert werden. Allerdings musst du auch einen gewissen Eigenanteil aufbringen, dessen Höhe von dem geplanten Zielland sowie deinen Ansprüchen und Bedürfnissen abhängig ist.
Ja, denn es handelt sich bei deinem Auslandsaufenthalt um eine Verlagerung des Ausbildungsortes ins Ausland.
Nein, Urlaub darf laut Berufsausbildungsgesetz für einen beruflichen Auslandsaufenthalt nicht verwendet werden. Auch darfst du keinen unbezahlten Urlaub für diese Zeit nehmen. Damit würdest du deine Förderung aufs Spiel setzen.
Da deine Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird, laufen auch deine Sozialversicherungen normal weiter. Wir schließen für dich zudem eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
Für dein Auslandspraktikum gibt es fast keine Einschränkung bei den Zielländern. Sowohl in Europa als auch in der übrigen Welt kannst du ein gefördertes Praktikum machen. Gruppenaufenthalte organisieren wir je nach Gewerk derzeit in verschiedenen Ländern.  Wo genau, erfährst du hier.
Im Anschluss an dein Praktikum im europäischen Ausland erhältst du von uns den europaweit anerkannten Europass Mobilität. Hier sind dein Arbeitsort, alle ausgeführten Arbeiten und der Zeitraum, den du im Ausland verbracht hast, aufgeführt. Du kannst auch deinen ausländischen Betrieb bitten, dir ein Zeugnis auszustellen. Dies gilt besonders für längere Praktika. Bei einem Praktikum außerhalb Europas stellen wir dir eine Bescheinigung für den Praktikumszeitraum aus.
 


Als Gesell*in oder Meister*in ins Ausland

Auch wer seine Ausbildung schon abgeschlossen hat, kann im Rahmen eines geförderten Programms wie Erasmus+ für ein Praktikum oder einen Arbeitseinsatz ins europäische Ausland gehen. Diese Möglichkeit besteht auch nach einer Weiterbildung wie der Meisterprüfung.
Erasmus+, das Förderprogramm der EU, bezuschusst auch Auslandsaufenthalte, die innerhalb eines Jahres nach deiner Abschlussprüfung oder der Meisterprüfung stattfinden. Die anfallenden Kosten für Reise, Unterkunft und Vorbereitung des Auslandspraktikums können größtenteils über Erasmus+ finanziert werden. Allerdings muss auch ein gewisser Eigenanteil aufgebracht werden, dessen Höhe von dem geplanten Zielland sowie den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen abhängig ist.
Das Praktikum wird nur gefördert, wenn es innerhalb eines Jahres nach der Prüfung stattfindet und muss auch in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Wie lange das Praktikum dauert, hängt von Ihnen selbst und den Bestimmungen im jeweiligen Zielland ab. Für eine Erasmus+ Förderung gilt eine Mindestdauer von 16 Tagen und maximal 364 Tagen. Nicht geförderte Auslandspraktika sind aber jederzeit möglich.
Für ein gefördertes Auslandspraktikum mit Erasmus+ kommt jedes Land der EU in Frage sowie Island, Norwegen, die Republik Nordmazedonien, die Türkei, Serbien und Liechtenstein.

Fördermöglichkeiten innerhalb der EU gibt es auch über  "My first Eures Job".

Außerhalb von Europa bietet zum Beispiel das  Parlamentarische Partnerschaftsprogramm (PPP) mit den USA die Möglichkeit einer beruflichen Auslandserfahrung und Unterstützung.

Beachten Sie bitte die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Förderungen. Grundsätzlich muss immer ein finanzieller Eigenanteil aufgebracht werden, der von Programm zu Programm unterschiedlich ist.

Einen guten Überblick zur eigenen Recherche bietet die Website www.rausvonzuhaus.de.

Für die Planung sollte mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden. Wer an einem Gruppenprojekt teilnehmen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bewerbungsfristen erkundigen.
Grundkenntnisse in der englischen Sprache reichen in der Regel aus. Im Handwerk kann man sich auch ohne Sprache, nämlich mit Händen und Füßen gut verständigen. Zudem kann ein eindeutig berufsbezogener Sprachkurs auch durch Erasmus+ gefördert werden.
Sie haben im Internet einen Betrieb gefunden, der Sie interessiert oder vielleicht hat Ihr jetziger Betrieb oder ehemaliger Ausbildungsbetrieb bereits Kontakte ins Ausland? Super! Ansonsten unterstützen wir Sie gerne bei der Suche.
Sie können Ihren ausländischen Praktikumsbetrieb um Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft bitten. Manchmal bieten auch unsere Partner im Ausland Unterkunftsmöglichkeiten an. Auch eine eigene Suche z. B. über AirBnB ist eine Möglichkeit.

Ohne ein deutsches bestehendes Beschäftigungsverhältnis verfügen Sie über keine Sozialversicherung und keine gesetzliche Unfallversicherung. Auch für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden im ausländischen Betrieb besteht i. d. R. kein Schutz durch die reguläre betriebliche Haftpflichtversicherung.

Für die Dauer des Auslandsaufenthalts sollten private Versicherungen abgeschlossen werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Hierzu zählen mindestens der Abschluss einer Auslandskranken- und Pflege-, Auslandsunfall-, Auslandshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflichtversicherung. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte frühzeitig von Ihrem Versicherungsträger beraten.

Darüber hinaus kann der Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein.

Bei unseren Projekten sind diese Versicherungen teilweise bereits im Vertrag enthalten.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft in Verbindung mit Ihrem beruflichen Auslandsaufenthalt.

Zum Thema Versicherung bei E+ Projekten gibt es auch  Hinweise und Infos der NA-BIBB.

Lassen Sie außerdem von Ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger beraten, ob es für Sie sinnvoll ist, für die Dauer des Auslandspraktikums freiwillig Rentenbeiträge zu leisten.

Bitte wenden Sie sich bei allen Versicherungsfragen direkt an die DVKA oder lassen Sie sich von Ihren Versicherungsträgern beraten.

Wer Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) bezieht, sollte sich vorab mit seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, da der Bezug von Arbeitslosengeld nur in Ausnahmefällen während des Auslandsaufenthalts fortgesetzt werden kann, z. B. wenn der Auslandsaufenthalt als Qualifizierung im Ausland durch die Agentur für Arbeit anerkannt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Berater auch über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem Auslandspraktikum.

Um festzustellen, ob und wie der Arbeitslohn im Rahmen des Auslandsaufenthalts im Aus- oder Inland versteuert wird, wenden Sie sich bitte an einen Finanzberater.

Eine Übersicht zu Abkommen mit anderen Staaten gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern unter  www.bzst.bund.de.

Informationen zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministerium unter  www.bundesfinanzministerium.de.

Das ist je nach Ihrer Nationalität und dem Zielland unterschiedlich. Erste Informationen hierzu gibt es auf der Seite der Botschaft des Ziellandes.
Im Anschluss an das Praktikum im europäischen Ausland erhält jeder Teilnehmende von uns den europaweit anerkannten Europass Mobilität. Hier sind Arbeitsort, alle ausgeführten Arbeiten und der Zeitraum, den Sie im Ausland verbracht haben, aufgeführt. Sie können auch Ihren ausländischen Betrieb bitten, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dies gilt besonders für längere Praktika.
 


Das ist für Betriebe wichtig

Ja. Laut Berufsbildungsgesetz (§2 Abs. 3 BBiG) kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt.

Ihre Auszubildenden sammeln Erfahrungen, die ihnen im Berufsleben und damit auch in Ihrem Betrieb weiterhelfen. Sie lernen dabei andere Arbeitstechniken und -abläufe, neue Menschen und Kulturen kennen und verbessern gleichzeitig ihre Fremdsprachenkenntnisse. Sie werden selbstbewusster und stellen sich neuen Herausforderungen. Dadurch werden sie auf internationale Aufgaben und Kontakte gut vorbereitet.

Auf der Suche nach den besten Azubis können Sie als Betrieb punkten, wenn Sie ein interessantes Ausbildungsangebot bieten. Dadurch stärken Sie Ihr Image als moderner, weltoffener Ausbildungsbetrieb im Handwerk und können neue Geschäftsfelder erschließen.

Ihre Auszubildenden sind motiviert, bringen neue Ideen aus dem Ausland mit und erweitern ihren Horizont. Davon profitieren auch Sie!

Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der Ausbildung bis zu einer Dauer von maximal einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. In der Regel dauern unsere Gruppenprojekte drei Wochen. Einzelentsendungen sind zeitlich auch in ihrer Länge flexibler.

Für ein Auslandspraktikum gibt es fast keine Einschränkung bei den Zielländern. Sowohl in Europa als auch in der übrigen Welt kann ein gefördertes Praktikum absolviert werden.

Die derzeitigen  Zielländer unserer Gruppenentsendungen finden Sie hier.

Die anfallenden Kosten für die Reise, Unterkunft und Vorbereitung des Aufenthaltes sowie der zusätzlichen Versicherung können durch die Nutzung von Förderprogrammen wie z. B. Erasmus+ oder Ausbildung Weltweit finanziert werden. Es ist allerdings jeweils mit einem Eigenanteil zu rechnen, der vom Azubi aufgebracht werden muss. Dieser ist abhängig von dem geplanten Zielland sowie den Ansprüchen und Bedürfnissen Ihres Azubis.
Ja, die Ausbildungsvergütung wird während des Auslandsaufenthaltes vom Ausbildungsbetrieb weiter bezahlt.
Nein. Urlaub kann für einen Auslandsaufenthalt nach § 2 Abs. 3 BBiG nicht verwendet werden, da es sich um einen Lernaufenthalt ohne Erholungswert handelt. Eine Vereinbarung über eine unentgeltliche Freistellung für den Auslandsaufenthalt ist nicht möglich.
Bei Gruppenprojekten werden die Betriebe von uns bzw. unseren Partnern vor Ort organisiert. Darüber hinaus können selbstständig über das Internet oder eigene Kontakte geeignete Betriebe im Ausland gesucht werden. Auch wir sind Ihrem Azubi gerne bei der Suche behilflich.
Da Lohn bzw. Ausbildungsvergütung weiter bezahlt werden, laufen auch die Sozialversicherungen normal weiter. Wir schließen für Ihren Azubi zudem eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
Zur reibungslosen Abwicklung von Versicherungsansprüchen, die während des Praktikums ggf. auftreten, empfiehlt es sich, die Berufsgenossenschaft im Vorfeld zu informieren.
Für den Fall, dass es während des Auslandspraktikums im dortigen Betrieb zu einem Unfall kommt, ist wie bei einem Arbeitsunfall im regulären Ausbildungsbetrieb die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig und umgehend darüber zu informieren. Es wird daher empfohlen, die Berufsgenossenschaft über den Auslandsaufenthalt in Kenntnis zu setzen, bevor das Praktikum beginnt.
Sie müssen eine A1-Bescheinigung für Ihren Azubi beantragen.

Seit Anfang 2019 müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitenden im Falle von Dienstreisen ins Ausland die sogenannte A1-Bescheinigung aushändigen. Sie ist Nachweis dafür, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten.

Für Arbeitnehmer*innen, die in einen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in die Schweiz entsandt werden, muss der*die Arbeitgeber*in einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung elektronisch ausfüllen und an die Krankenkasse schicken. Diese stellt dann die A1-Bescheinigung aus, weitere Infos siehe:  https://www.dvka.de/media/dokumente/verschiedene/AnwendungA1.pdf

Die A1-Bescheinigung muss Ihr Azubi im Ausland ständig mit sich führen, sonst werden empfindliche Strafen fällig.

Es handelt sich bei den Praktika nicht grundsätzlich um einen Austausch. Sie sind deshalb nicht verpflichtet, im Gegenzug jemandem in Ihrem Betrieb aufzunehmen.
Die Lehrlinge können für einen beruflichen Auslandsaufenthalt von bis zu vier Wochen unbürokratisch von der Berufsschule freigestellt werden. Der Azubi muss die verpassten Inhalte selbstständig nachholen und weiter das Berichtsheft führen. Bei längeren Aufenthalten besteht die Möglichkeit, z.B. E-Learning-Konzepte mit den beteiligten Lehrern zu vereinbaren. Es ist Aufgabe des*der Auszubildenden, dies mit seiner Schule abzusprechen. Bei einem Aufenthalt ab acht Wochen sind zusätzlich die Inhalte, die während des Auslandspraktikums vermittelt werden, mit der Handwerkskammer abzustimmen.
Der Europass Mobilität dokumentiert im Ausland gewonnene Lernerfahrungen (z. B. Auslandspraktikum, Austauschjahr, ...) im Rahmen des beruflichen Werdegangs. Der Europass Mobilität wird von den Organisationen und Einrichtungen ausgestellt, die die Teilnehmenden entsenden oder aufnehmen.