Laserarbeiten finden in vielen Bereichen statt. Die Laserschutzbeauftragten haben den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen zu gewährleisten und sollen den Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Mit unserem Seminar erlangen Sie die Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV (Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung) und DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber. Unternehmen, die solche Lasereinrichtungen betreiben, müssen mind. einen Laserschutzbeauftragten benennen und ihn schriftlich bestellen.
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 gemäß §5 OStrV müssen Mitarbeitende Sachkenntnis über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Laserstrahlung und über die Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung besitzen.
Im Seminar werden umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen vermittelt.
Weitere Themen sind der rechtliche Rahmen, Vorschriften und Gesetze.
Grundlagen der Lasertechnik
- Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Maßnahmen zur/zum Lasersicherheit und -schutz: direkte und indirekte Gefährdung
- Praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln
- Aufgaben und Verantwortung als Laserschutzbeauftragte*r
Abschlusstest zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse