Förderung

Meisterprämie

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro für erfolgreich bestandene Meisterprüfung (Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses zwischen 01.07.2023 und 31.12.2026).
  • Keine Anrechnung auf Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG (AFBG).
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb in Niedersachsen (seit mindestens sechs Monaten zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses).
  • Antragstellung über digitales Kundenportal der NBank. Dem Antrag muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Meisterprüfung (Meisterprüfungszeugnis) beigefügt werden.

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Aufstiegs-BAföG

  • Förderung auf Abschlüsse aller Fortbildungsstufen bis zum „Master-Niveau“ (z. B. Meister*in und Betriebswirt*in) möglich.
  • Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (max. 15.000 Euro) sowie etwaige Kosten für das Meisterstück (max. 2.000 Euro) unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation, jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen.
  • Bei Maßnahmen in Vollzeit kann zusätzlich ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag beantragt werden, der sich an der Familiengröße orientiert und als Vollzuschuss gezahlt wird.
    Darlehenserlasse von 50 bis 100 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. erfolgreich abgelegte Prüfung, Unternehmensgründung).
  • Anträge können online unter www.afbg-niedersachsen.de. gestellt werden, möglichst mit einem Vorlauf von zwei Monaten, sodass die Bearbeitung in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden kann. Der Antrag muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag des Lehrgangs gestellt werden. Bei fristgerechter Antragstellung werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Gegensatz zu Unterhaltsbeiträgen rückwirkend gewährt werden. Unterhaltsbeiträge werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats.

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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

  • Gefördert wird die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand, die bei gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern durchgeführt werden
  • Gefördert werden 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
    • Schulungen: Max. 250 Euro pro Schulungstag
    • Coachings: Max 500 Euro, Begrenzung auf ein förderfähiges Coaching
  • Gesamtförderung max. 5.000 Euro pro Antragssteller*in
  • Anträge können bis zum 30. September 2025 über das digitale Antragsformular (Elster-Unternehmenskonto erforderlich) direkt beim BAFA gestellt werden. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheid besucht werden.

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Hinweis
Die Förderung wurde gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Die Antragstellung und Bewilligung von Anträgen ist unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.