Neu im AngebotWärmepumpe
Um die Energiewende voranzutreiben, setzt die Politik vor allem auf Wärmepumpen. Damit Handwerkerinnen und Handwerker auch die erforderlichen Qualifikationen für den Umgang mit Wärmepumpen erlangen können, bietet die Handwerkskammer drei neue Lehrgänge zum Thema Wärmepumpe an, die die Themen Installation und Planung behandeln.
Die Lehrgänge "Planung" sowie "Planung und Installation" sind aktuell noch nicht buchbar. Gerne können Sie sich schon jetzt bei Johanna Braun dafür unverbindlich vormerken lassen.
Termine und Anmeldung
Firmenschulung
Die Lehrgänge bieten sich auch ideal als Firmenschulungen an. Sprechen Sie bei Interesse gerne unsere Weiterbildungsberatung an. Hier erhalten Sie ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
+++ Informationen zur Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Mehr Infos...
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Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren, können über die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) eine Förderung beantragen. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 250 Euro pro Teilnehmenden und Schulungstag. Anträge können bis zum 30. September 2025 über ein digitales Antragsformular, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden muss, gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor der Kursbuchung erfolgen muss.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima sowie Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.