Während der Ausbildung ins Ausland

Im Handwerk kann man bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland absolvieren. Besondere Sprachkenntnisse sind dafür nicht notwendig – die Sprache lernt man ganz nebenbei.

Vigo, Spanien
Handwerkskammer

Im Handwerk kann man bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland absolvieren. Besondere Sprachkenntnisse sind dafür nicht notwendig – die Sprache lernt man ganz nebenbei.

Leistungen der Kammer

Umfassende Unterstützung bei der Planung und Organisation des Auslandsaufenthaltes gibt es von der Handwerkskammer. Dazu gehört die Beantragung von Fördergeldern für Fahrt-, Aufenthalts- und Versicherungskosten aus den Programmen Erasmus+ oder AusbildungWeltweit. Zusätzlich wird zu weiteren Fördermöglichkeiten beraten. Außerdem gibt es Unterstützung durch eine sprachliche und interkulturelle Vorbereitung sowie durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Vor Ort wird sichergestellt, dass es Kontakt zu relevanten Ansprechpersonen gibt. Nach Abschluss des Programms erhalten die Teilnehmenden den „Europass Mobilität“ oder eine Teilnahmebestätigung im Rahmen des Programms AusbildungWeltweit.

Übrigens: Das Auslandspraktikum ist laut Berufsbildungsgesetz Teil der Ausbildung. Das bedeutet, wer im Ausland ein Praktikum macht, bekommt auch weiterhin seinen Lohn.

Europass – ein Zeugnis für die Bewerbungsmappe

Im Anschluss an ein Praktikum im europäischen Ausland erhält man von der Handwerkskammer den europaweit anerkannten Europass. Hier sind alle ausgeführten Arbeiten und der Zeitraum, der im Ausland verbracht wurde, aufgeführt.

Finanzielle Unterstützung

Ganz klar: Ein Auslandspraktikum ist mit Kosten verbunden. Reise, Wohnung und das Freizeitprogramm vor Ort – das alles gibt es nicht umsonst. Zum Glück gibt es finanzielle Unterstützung: in Europa über das Programm Erasmus+, für alle Länder außerhalb der EU ist eine Förderung über das Programm AusbildungWeltweit möglich. In einem persönlichen Gespräch gibt es Antworten auf Fragen zu weiteren Förderprogrammen.

Wer kann mit uns ins Ausland fahren?

Europa

  • Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr in einem Handwerksbetrieb aus unserem Kammerbezirk oder
  • Gesellen im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung oder
  • Meister im ersten Jahr nach der Meisterprüfung

Weltweit

  • Azubi im zweiten oder dritten Lehrjahr in einem Handwerksbetrieb aus unserem Kammerbezirk
  • Je nach Projekt ist eine Teilnahme auch nach Abschluss der Ausbildung möglich

Allgemeine Voraussetzungen

  • Betrieb und Berufsschule sind mit einem Auslandspraktikum einverstanden
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Englischkenntnisse

Weiterführende Themen

Auslandspraktikum

Während oder nach der Ausbildung ins Ausland? Das Handwerk kennt (fast) keine Grenzen
Mehr lesen

Kontakt

Natalia Marszall Fotostudio Sascha Gramann

Natalia Marszall

Abteilungsleiterin Internationale Bildungsprojekte

Hamburger Straße 234

38114 Braunschweig

Tel. 0531 1201-131

bog-bs--at--hwk-bls.de