Kreishandwerkerschaften & Innungen
Hier finden Sie Informationen über Innungen und Kreishandwerkerschaften sowie die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk.
Innung
Eine Innung ist die Interessenvertretung von selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerkern eines bestimmten Gewerks in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist in der Regel für einen Landkreis oder eine Großstadt organisiert. In Landkreisen sind die Innungen zu Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Die Rechtsaufsicht übt die Handwerkskammer aus.
Innungen können Prüfungsausschüsse bilden und Gesellenprüfungen abnehmen, Fachschulen errichten, Gutachten erstellen und bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem guten Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen beitragen.
Das oberste Gremium der Innung ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Obermeister bzw. Obermeisterin), einer Stellvertretung, einem Lehrlingswart sowie einem Kassenwart. Bei Bedarf kann die Innung außerdem Ausschüsse bilden, etwa einen Gesellenprüfungsausschuss oder einen Berufsbildungsausschuss. Alle Ämter innerhalb der Innung sind ehrenamtlich besetzt.
Die Innungen können sich auf Landesebene zu Landesinnungsverbänden, diese sich wiederum auf Bundesebene zu Bundesinnungsverbänden oder Zentralfachverbänden zusammenschließen. Diese Dachverbände sind privatrechtlich organisiert und haben in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.).
Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft ist in der Regel der Zusammenschluss der Handwerksinnungen eines Landkreises. Sie ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.
Neben der reinen Geschäftsführung der angeschlossenen Innungen nehmen die Kreishandwerkerschaften vor allem die Gesamtinteressen des Kreishandwerks wahr. Sie können Einrichtungen errichten oder unterstützen, welche die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder fördern. Sie haben die staatlichen Behörden bei allen Maßnahmen, welche die Interessen des Handwerks ihres Bezirks berühren, durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu unterstützen.
Die Delegierten aus den angeschlossenen Innungen bilden die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft. Aus ihr heraus wird der Vorstand gewählt, der aus dem Vorsitzenden (Kreishandwerksmeister bzw. Kreishandwerksmeisterin) sowie dessen Stellvertretung, einem Lehrlingswart sowie einem Kassenwart besteht. Sämtliche dieser Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Ehrenamtsträgerinnen und -träger in der Kreishandwerkerschaft werden von einem angestellten hauptamtlichen Geschäftsführer und weiteren Verwaltungskräften unterstützt.