Symbolbild E-Kfz
hannesharnack.de - Hannes Harnack

Zertifikate für sicheres Arbeiten

„Mit unseren Zertifikatslehrgängen erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und vermitteln die erforderliche Sachkunde, damit die Teilnehmenden in der Lage sind, komplexe und potenziell gefährliche Arbeitsschritte sicher und vorschriftsgemäß durchzuführen“, erklärt Weiterbildungsberaterin Anke Ott.

Für Unternehmen, die mehrere Mitarbeitende gleichzeitig schulen möchten, sind firmenindividuelle Schulungen eine attraktive Option. „Firmenschulungen haben den Vorteil, dass Termin und Ort unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange abgestimmt werden“, fügt Ott hinzu. Diese maßgeschneiderten Schulungen ermöglichen es Unternehmen, die Weiterbildung optimal in den Betriebsablauf zu integrieren und die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Kurse

Abgasuntersuchungsschulungen (AU)

Um Abgasuntersuchungen in den Bereichen AUK, G-Kat, Diesel-PKW und Diesel-LKW ab 2,8 t durchzuführen, müssen die AU-Verantwortlichen eine entsprechende Schulung besuchen, die mit einem TAK-Zertifikat abschließt. Die Erstschulung qualifiziert für einen Zeitraum von 36 Monaten und muss nach Ablauf der drei Jahre in Form einer Wiederholungsschulung aufgefrischt werden. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in vier Modulen angeboten: AUK, G-Kat, Diesel-PKW und Diesel-LKW. Die Module können jeweils einzeln oder zusammen zum Vorteilspreis gebucht werden.

 Termine



Sachkundenachweis Fahrzeugklimaanlagen

PPersonen, die Klimaanlagen in Fahrzeugen reparieren oder warten, müssen laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Durch den Besuch unseres eintägigen Lehrgangs wird diese Sachkunde erworben. Der Lehrgang vermittelt grundlegendes Wissen über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sowie zur Durchführung einer Klimaanlagenwartung.

 Termine



Fachkundige für Arbeiten an hochvolt-eigensicheren Systemen

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Um Arbeiten an diesen Systemen durchführen zu dürfen, ist die Zusatzausbildung „Fachkundiger an HV-eigensicheren Systemen“ erforderlich (DGUV Information 209-093). Mit dieser Zusatzausbildung dürfen HV-Systeme spannungsfrei geschaltet und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Fahrzeugen durchgeführt oder andere Mitarbeitende unterwiesen werden, damit diese bestimmte festgelegte Tätigkeiten unter Aufsicht durchführen dürfen.

 Termine



Sachkundenachweis Airbag und Gurtstraffer

Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Systeme und unterliegen damit dem Sprengstoffgesetz. Arbeiten an diesen Systemen – zum Beispiel der Ein- und Ausbau von Airbags – dürfen laut Gesetz nur von geschultem Personal ausgeführt werden. Außerdem muss eine verantwortliche Fachkraft benannt werden. Durch die erfolgreiche Teilnahme an unserer Schulung wird die eingeschränkte Fachkunde (P1) für den Bereich Airbag und Gurtstraffer nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung erworben.

 Termine



Sicherheitsüberprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Landmaschinen

Die Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO darf nur von SP-Fachkräften durchgeführt werden, die eine entsprechende SP-Schulung nachweisen können. Das Schulungs-Zertifikat ist 36 Monate gültig und muss spätestens nach Ablauf der 3-Jahres-Frist in Form einer Wiederholungsschulung erneuert werden.

 Termine



Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik

Auch in der Nutzfahrzeug- und Landmaschinentechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Um der gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für sicheres Arbeiten und Unfallverhütung an Hochvolt-Fahrzeugen nachzukommen, müssen nach der DGUV Fachkundige Personen für Hochvolt qualifiziert werden. Die spezifischen Belange der Land- und Baumaschinenbranche kommen in der bundesweit standardisierten Fortbildung „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik“ zum Ausdruck.

 Termine



Fragen?

 

Braunschweig/Lüneburg

 

Stade

Anke Ott

Tel. 04141 6062-40

ott--at--hwk-bls.de