Verlängert: Prämie für Meisterinnen und Meister
Wer seine Meisterprüfung erfolgreich besteht, kann sich auch in den nächsten Jahren über 4.000 Euro Meisterprämie freuen.

Mit der Verlängerung der Meisterprämie profitieren angehende Meisterinnen und Meister bis 2026 von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung. „Das Besondere an der Meisterprämie ist, dass sie zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gewährt und nicht darauf angerechnet wird. Die 4.000 Euro gibt es sozusagen on top“, erklärt Weiterbildungsberater Thorsten Lange. Für Interessenten sei es dabei nicht immer ganz einfach, den Dschungel an Fördermöglichkeiten zu durchblicken. „Gerade wenn noch weitere Förderungen wie Stipendien dazu kommen, verliert man schnell den Überblick, was wie miteinander kombiniert werden kann. Hier kommen wir als Weiterbildungsberatung ins Spiel: Wir beraten zur individuellen Situation mit dem Ziel, die Fördermöglichkeiten maximal auszuschöpfen“, so Lange.
Durch die Verlängerung der Prämie erwartet der Berater zudem einen Nachfrageanstieg: „Schon jetzt weisen zahlreiche Lehrgänge hohe Vorlaufzeiten von ein bis zwei Jahren auf. Die Prämie wird dem ganzen vermutlich noch einen weiteren Aufschwung geben. Daher sollte man mit der Buchung nicht zu lange warten“, rät Thorsten Lange. Um der Situation zu begegnen, wurde auch eine digitale Warteliste eingeführt: Ist ein Lehrgang ausgebucht, können sich Interessenten über die Online-Kursbuchung unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen. „Immer wieder springen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Wer auf der Warteliste steht, wird dann von uns kontaktiert und hat die Möglichkeit, doch noch am Lehrgang teilzunehmen“, so Lange.
„Wir beraten zur individuellen Situation mit dem Ziel, die Fördermöglichkeiten maximal auszuschöpfen.“
Thorsten Lange, Weiterbildungsberater bei der Handwerkskammer
Fristen beachten
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Meisterprüfung kann die Meisterprämie über das digitale Kundenportal der NBank beantragt werden. Dabei gilt für alle, die ihre Prüfung bis zum 30. Juni 2023 erfolgreich bestanden haben, dass die Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen muss. Für alle anderen ist die Antragstellung voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ausschlaggebend ist jeweils das Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses.
Weiterbildungsberatung
Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer berät zu allen Fragen rund um die Themen Karriereplanung und Weiterbildung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der individuellen Beratung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Die einzelnen Möglichkeiten werden aufgezeigt und auf Wunsch auch durchgerechnet. Die Beratung ist kostenfrei.