Aufstiegsfortbildungen im ÜberblickKarriere im Handwerk
Individuelle Beratung
Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer unterstützt bei der individuellen Karriereplanung: Von der Auswahl passender Weiterbildungsangebote über Fördermöglichkeiten bis hin zum maßgeschneiderten Bildungskonzept sind unsere Beraterinnen und Berater erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Weiterbildung geht.
Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsfortbildungen mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden bzw. 200 Unterrichtsstunden auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation, jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zusätzlich eine einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltförderung möglich, die sich an der Familiengröße orientiert und als Vollzuschuss gewährt wird. Wird die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, werden auf Antrag 50 Prozent des bestehenden Restdarlehens erlassen. Bei einer Unternehmensübernahme oder -gründung innerhalb von drei Jahren nach Lehrgangsende kann das Restdarlehen auf Antrag sogar in voller Höhe erlassen werden.
Fördersätze
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen. - Meisterstück:
Die Kosten für das Meisterstück bzw. die Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten (maximal 2.000 Euro) gefördert. Die Förderung erfolgt jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen. - Unterhaltsbeitrag:
Wird ein Lehrgang in Vollzeit besucht, kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert und abhängig von der Vermögens- und Einkommenssituation ist. Zum 1. August 2022 wurden die Freibeträge und Bedarfssätze erhöht.