Berufsausbildungsvertrag

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie mit ihm*ihr einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Den Lehrvertrag reichen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.

Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrag
  • Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
  • Kündigung von Lehrverhältnissen
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten


Kontakt

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Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen

Heidekreis, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden

Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Stade



Online-Lehrvertrag

Lehrvertrag Online - den Ausbildungsvertrag schnell und rechtssicher ausfüllen. Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus weitere Vorteile nutzen. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung erforderlich. 



Hinweise

  • Folgende Sonderzeichen sind nicht zulässig: "´", ";" sowie "/" und "\".
  • Die Anmeldung zur Berufsschule muss separat erfolgen. Eine Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier.


 

Lehrvertrag Online mit Login

 Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben

 Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten

 Daten zwischenspeichern und ändern

 Vorausgefülltes Formular mit Betriebsdaten

  Bearbeitungsstatus einsehen

 fertiges PDF erneut herunterladen / Übersicht über die bisherigen Formulare



 weiter mit Login (Betriebsverknüpfung erforderlich) und Komfort-Funktionen

 Zur Registrierung und Hilfeseite

 

Lehrvertrag Online ohne Login

 Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben

 Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten

 Daten zwischenspeichern und ändern

 Formular ist nicht mit Betriebsdaten vorausgefüllt

 Bearbeitungsstatus kann nicht eingesehen werden

 keine Formular-Übersicht



 weiter ohne Login



Den Ausbildungsvertrag und die beizufügenden Anlagen reichen Sie bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.

Checkliste
Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen die Checkliste zum Lehrvertrag (PDF).

Arbeitgebernummer der Agentur für Arbeit
Seit Januar 2021 ist die Angabe der Arbeitgebernummer nach § 18 i Sozialgesetzbuch IV verpflichtend. Die Nummer wurde Ihnen über die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt. Weitere Informationen zur Arbeitgebernummer nach SGB IV finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
 



Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit

Wenn Sie und Ihr*e Auszubildende*r gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft einreichen.

  • Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
  • Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende


 

Antrag

Antrag auf Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit (PDF)

Link

 

Richtlinie

Richtlinien zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (PDF)

Richtlinien der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung vom 6. Oktober 2022 (RL Ausb.dauer 16.08._Internet.pdf)

Teilzeitausbildung

Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Auszubildende sich mit Ihnen darauf verständigt. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt werden. Während sich die Ausbildungsvergütung entsprechend vermindert, verlängert sich die Ausbildungszeit -  auch über die Regelausbildungszeit hinweg (maximal auf das 1,5-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer). Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.

Beispiel

Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20% . Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten (Regelausbildungszeit 36 Monate + 1,5 fache) wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20%.

Wechsel der Differenzierung (Schwerpunkt, Fachrichtung, Wahlqualifikation, Handlungsfeld)

Wenn beide Vertragsparteien – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende*r – während der Berufsausbildung feststellen, dass ein Wechsel der Differenzierung sinnvoll ist, ist dies grundsätzlich je nach Ausbildungsverordnung bis zum Ende der Grundstufe bzw. bis zur Unterscheidung in Schwerpunkte möglich.

Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung bei uns ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.

Umschulung

Eine berufliche Umschulung dient – anders als in einer Erstausbildung – einer schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und ist eine Maßnahme der beruflichen Erwachsenenbildung. Abgesehen von einigen Spezialmodellen gibt es zwei Formen der Umschulung:

  1. Betriebliche Umschulung
    Hier findet die Abstimmung direkt mit dem Betrieb statt. Eine finanzielle Förderung findet nicht statt.
  2. Außerbetriebliche / trägergestützte Umschulung
    Hierbei sind weitere Akteure (Kosten-/bzw. Rehabilitationsträger) eingebunden, die die Finanzierung und weitere Rahmenbedingungen klären.

In beiden Fällen ist die Umschulungsmaßnahme mittels des Umschulungsvertrages der Handwerkskammer vor Vertragsbeginn anzuzeigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberatung.

 

Download

Umschulungsvertrag (PDF)

Umschulungsvertrag (E2 Umschulungsvertrag.pdf)