Wird die Zeit der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet?

Bei Auszubildenden unter 18 Jahren, die an einem Arbeitstag pro Woche in die Berufsschule gehen, zählt ein mindestens sechsstündiger Unterrichtstag als voller Arbeitstag. Finden zwei Unterrichtstage pro Woche (mit je sechs Stunden Unterricht) statt, zählt nur einer davon als Vollzeit-Arbeitstag. Bei volljährigen Azubis wird nur die Unterrichtszeit als tatsächliche Arbeitszeit gerechnet, die sich mit den Arbeitszeiten ihres Ausbildungsbetriebes deckt.