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Die Regelungen ab 02.11.2020Was gilt für gastronomische Angebote?

Häufig gestellte Fragen


Dürfen Restaurants öffnen?

Leider nein! Restaurants und andere gastronomische Betriebe müssen ab 2. November 2020 schließen. Dies betrifft auch  Gaststätten an Autobahnrastanlagen. Außer-Haus-Verkauf von Speisen zum Verzehr für Zuhause ist jedoch möglich, gleiches gilt für Lieferdienste.


Dürfen Mensen, Cafeterien oder Kantinen öffnen?

Mensen, Cafeterien und Kantinen, die der Versorgung von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Studierenden der jeweiligen Einrichtung dienen, dürfen öffnen.


Ist der Außer-Haus-Verkauf von Speisen erlaubt?

Ja, der Verkauf von Speisen zur Selbstabholung für den Verzehr für Zuhause ist weiter möglich.


Sind Essenslieferdienste erlaubt?

Ja, Speisen können weiterhin geliefert werden.


Wie lange müssen Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben?

Die Beschränkungen treten am 2. November 2020 in Kraft und sind zunächst bis Ende November 2020 befristet. Mitte November werden Bund und Länder sich erneut beraten und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen.