Wann endet die Ausbildungszeit?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

Besteht man vor Ablauf der Ausbildungszeit die Gesellenprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Besteht man die Gesellenprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr.