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Das Bundesministerium der Finanzen hat verschiedene steuerliche Hilfsmaßnahmen erneut verlängert.Steuererleichterungen

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen, um so ihre Liquiditätssituation zu verbessern. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut verschiedene Steuererleichterungen verlängert.

So wird für die Betroffenen bis zum 30. Juni 2022 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden; ebenso soll auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen.

Inanspruchnahme von Steuererleichterungen

Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt- Geht es um die Versicherungssteuer, sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern an.