Mehr Ladesäulen für schnelles Laden. Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.Schnellladegesetz
Mit dem Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), wurde die gesetzliche Grundlage für den Aufbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten geschaffen. Bis 2023 soll ein öffentliches Netz mit 1.000 Schnelladesäulen entstehen, die jeweils eine Leistung von mehr als 150 Kilowatt haben. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen
Ausschreibung startet im Sommer 2021
Die Errichtung und der Betrieb von ca. 1.000 Standorten soll in mindestens 18 regionalen Losen vergeben werden. Darunter fallen auch die Errichtung und der Betrieb weiterer Nebenanlagen (z. B. Überdachungen, Toiletten oder gastronomische Einrichtungen), die den Nutzenden während des Ladevorgangs zur Verfügung stehen.
Das Handwerk erwartet eine Beteiligung vor allem im Rahmen der Erfüllung von Unteraufträgen. Natürlich können sich auch starke Anbieter*innen einzeln oder in Kooperation direkt an der Ausschreibung beteiligen. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer kann bei Fragen zur Planung, Umsetzung und Finanzierung der Vorhaben unterstützen.