Muss man nach der Berufsschule in den Ausbildungsbetrieb?

Für Auszubildende über 18 Jahre ist eine Ausbildung im Betrieb nach dem Unterricht an beiden Schultagen zulässig.

Auszubildende unter 18 Jahren dürfen an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden nicht mehr im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden. Ein zweiter Berufsschultag wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Nach dem Schulunterricht ist in diesem Fall eine Ausbildung im Betrieb zulässig.