Kann die Probezeit über die vier vertraglich vereinbarten Monate hinaus verlängert werden?

Wenn die Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen wurde, z. B. auf Grund einer Erkrankung, so kann sie ausnahmsweise um diesen Zeitraum verlängert werden. Jede wesentliche Vertragsänderung ist der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer anzuzeigen.