Digital, Werkstatt, Smartphone, Handy, Laptop, Digitalisierung
Rawpixel Ltd. - Fotolia.com

Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien und Weiterbildungen.Förderprogramm "Digital jetzt"

Das Förderprogramm „Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) unterstützt Unternehmen mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten zu Digitalthemen. Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen.  


Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen einschließlich Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Beschäftigten, die förderfähige Digitalisierungsvorhaben planen. Für die Antragsstellung wird eine umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens (Digitalisierungsplan) benötigt.


Was wird gefördert?

Das Förderprogramm umfasst zwei Module, die einzeln oder zusammen in Anspruch genommen werden können:

Fördermodul 1: Investition in digitale Technologien

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere im Bereich interne und externe Vernetzung des Unternehmens, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbietenden muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des nicht-rückzahlbaren Zuschusses bemisst sich anteilig an den Investitionskosten und ist nach der Unternehmensgröße gestaffelt.

Für Anträge, die bis zum 30.06.21 eingehen, gelten folgende höhere Förderquoten:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 %

Für Anträge, die ab dem 1.07.21 eingehen, gelten folgende Förderquoten:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Eine erhöhte Förderquote gibt es zudem für Unternehmen in strukturschwachen Regionen, für Investitionen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und für bestehende Wertschöpfungsnetzwerke und -ketten.

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro betragen.  Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Der Umsetzungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate und die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.



Wie läuft die Antragsstellung?

Anträge können über das entsprechende Online-Tool auf der Internetseite des BMWi eingereicht werden.

Antragsstellungen sind bis einschließlich 2023 möglich.

Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Wulf Maasch

Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität

Rudolf-Diesel-Straße 9

21684 Stade

Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

maasch--at--hwk-bls.de

Wiebke Berlin ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Schmitz / Handwerkskammer

Wiebke Berlin

Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität

Burgplatz 2 + 2a

38100 Braunschweig

Tel. 0531 1201-254

Fax 0531 1201-444

berlin--at--hwk-bls.de

Portraits in der Hauptverwaltung Lüneburg Fotostudio Gramann

Udo Kaethner

Stv. Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung / Abteilungsleiter Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-205

Fax 04131 712-198

kaethner--at--hwk-bls.de