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(Vorzeitiger) Ablehnungsbescheid - Handlungsfrist 31. MaiBescheide zur Corona-Soforthilfe

Die NBank hat in dieser Woche damit angefangen, Bescheide zur Corona Soforthilfe per E-Mail zu versenden.

Im besten Falle erhalten die Antragstellenden einen Bewilligungsbescheid. Dann haben sie die Soforthilfe entweder bereits erhalten oder die Auszahlung ist für die nächsten Tage angewiesen. Aus verschiedenen Gründen kann es jedoch auch sein, dass der Antrag abgelehnt wird. Bei einem Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit, bis zum 31.05.20 einen neuen Antrag zu stellen oder einen Widerspruch einzulegen. Erhalten Unternehmen einen vorläufigen Ablehungsbescheid ist der Antrag unvollständig oder es fehlen auszahlungsrelevante Angaben. In diesem Fall sollte der Antrag neu und vollständig eingereicht werden. Auch hier gilt der 31.05.20 als Stichtag