Putzbrunn, DEU, 12.06.2014 Dachdecker bei der Arbeit. Schlagwort(e): Dachdecker, Handwerk, Trade, Handwerkmarketing
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Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge.Aus- und Einbaukosten

Seit Januar 2018 hat die Haftungsfalle für Handwerker ein Ende. Dann gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, handwerksfreundliche Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es ab dem 1. Januar 2018 viele neue gesetzliche Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind.

Der neue ZDH-Flyer "Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge" informiert über die wichtigsten Änderungen. Hier finden Sie eine Übersicht der im Flyer genannten Punkte:

I. Aus- und Einbaukosten

  1. Um welche Fälle geht es?
  2. Was setzt der neue Anspruch voraus?
  3. Was umfasst der Anspruch?
  4. Dürfen Händler ihre Haftung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken?

II. Bauvertragsrecht

1. Allgemeine Vorschriften

  • Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)
  • Abnahme
  • Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB)

2. Bauvertrag (§ 650a BGB)

  • Anordnungsrecht (§ 650b BGB)
  • Nachtragsvergütung (§ 650c BGB)
  • Einstweilige Verfügung (§ 650d BGB)
  • Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung (§§ 650e und 650f BGB)
  • Zustandsfeststellung (§ 650g BGB)
  • Schlussrechnung
  • Schriftform der Kündigung (§ 650h BGB)

3. Verbraucherbauvertrag

4. Baukammern und Bausenate

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und VOB/B