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home / Aktuelles / Presse / Aktuell aus Lüneburg / 2012 / Februar / Gleichwertige Zuordnung der Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (14.02.2012) |
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Meistertitel und Bachelor auf einer Stufe
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Gleichwertige Zuordnung der Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen
Der
Meistertitel eines Handwerkers wird im Rahmen des Deutschen
Qualifikationsrahmens (DQR) zukünftig auf einer Stufe mit dem Abschluss
eines Bachelorstudiums stehen. Darauf haben sich die Spitzenvertreter
von Bund, Ländern und Sozialpartnern geeinigt. Beide Qualifikationen
werden gemeinsam der Niveaustufe 6 des DQR zugeordnet. Die Wertigkeit
der unterschiedlichen Qualifikationen ist somit die Gleiche. "Für das
Handwerk ist diese Zuordnung ein großer bildungspolitischer Erfolg, denn
damit wird deutlich, dass in Deutschland jeder die Chance zum Aufstieg
hat, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen
Bildung", sagt Frank Twele, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade. Twele weist aber darauf hin, dass mit der
gleichwertigen Einordnung von Meister und Bachelor nicht automatisch
auch Ansprüche auf den jeweils anderen Titel verbunden sind. "Der DQR
ist lediglich ein Instrument zur Vergleichbarkeit von Qualifikationen.
Aufgrund dieses Vergleiches kann aber kein zusätzlicher Titel erworben
werden – weder der Bachelor noch der Meister", so Twele.
Die
Handwerksorganisation hatte sich im Vorfeld engagiert sowohl für eine
gleichwertige Zuordnung von Meister und Bachelor eingesetzt, als auch
dafür, dass die allgemeine Hochschulreife keinem höheren Niveau
zugeordnet werden dürfe als die dualen beruflichen Ausbildungsabschlüsse
wie zum Beispiel die Gesellenprüfung. Beide Forderungen wurden in dem
Kompromiss, der am 31. Januar gefunden wurde, umgesetzt: Danach sollen
auch zweijährige berufliche Erstausbildungen auf Niveau 3 und drei- und
dreieinhalbjährige Lehrlingsausbildungen auf Niveau 4 eingestuft werden.
Die allgemeinbildenden Schulabschlüsse werden zunächst nicht dem DQR
zugeordnet.
Die Zuordnung einer Qualifikation zu einer
Niveaustufe des DQR soll künftig eine wichtige Erstinformation über das
Vermögen eines Bewerbers bieten, und zwar unabhängig von dem
Bildungssystem und dem Lernort, an dem die Qualifikation erworben wurde.
Dadurch soll aufgrund der besseren Vergleichbarkeit die Suche nach
geeigneten Mitarbeitern, auch über Landesgrenzen hinweg, erleichtert
werden. Aber auch der Vergleich der Leistungsfähigkeit der nationalen
Bildungssysteme soll über den Qualifikationsrahmen auf europäischer
Ebene erleichtert werden. Nach einer fünfjährigen Evaluationsphase
sollen die Zuordnungen erneut beraten und gemeinsam entschieden werden. |
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