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Neue GEZ-Gebühr ab 2013 - Merkblatt informiert über Änderungen
Auf Basis des im Dezember 2011 geschlossenen 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben die GEZ
beziehungsweise die Rundfunkanstalten mit der Erfassung der
beitragspflichtigen Betriebe und Organisationen begonnen. Die
Umstellung vom Rundfunkgebühren- auf das Rundfunkbeitragssystem wird
zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Grundstruktur des neuen Rundfunkbeitrags
Die Pflicht der Unternehmen zur Entrichtung des neuen "Rundfunkbeitrages" knüpft ab 2013 grundsätzlich an der Anzahl der
Beschäftigten pro Betriebsstätte an und besteht unabhängig vom
Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten. Kurzgefasst heißt dies für
Handwerksbetriebe: Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte (pro
Betriebsstätte) müssen einen Drittelbeitrag entrichten. Betriebsstätten
bis 19 Beschäftigte müssen einen vollen Beitrag zahlen und
Betriebsstätten mit 20 und mehr Beschäftigten zwei Beiträge (weitere
sieben Staffelstufen für größere Betriebsstätten folgen).
Außerdem unterliegen die betrieblichen (und zugelassenen)
Kraftfahrzeuge der Beitragspflicht. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug
beitragsfrei, für weitere Fahrzeuge ist je ein Drittelbeitrag zu
entrichten. Ein voller Rundfunkbeitrag entspricht ab 2013 der heutigen
Fernsehgebühr in Höhe von 17,98 Euro pro Monat.
Was Sie als Handwerksunternehmer zum neuen Rundfunkbeitragssystem
wissen sollten, finden Sie im Merkblatt, das unten als Download zur
Verfügung steht.
Handwerkskammer hat neues Modell von Beginn an kritisch begleitet
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hatte bei der Ausgestaltung des neuen Rundfunkfinanzierungsmodells frühzeitig darauf hingewiesen, dass es unsystematisch ist, zusätzlich zu den privaten Haushalten auch die Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen. Schließlich zahlen Selbstständige und Mitarbeiter in den Betrieben bereits als Bürger für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kammer hatte eindringlich vor übermäßigen Zusatzbelastungen der kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks gewarnt und sich intensiv für eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des neuen Modells eingesetzt.
Verbesserungen in einigen Punkten erreicht
Aufgrund des massiven Protestes aus dem Handwerk ist das neue Modell zweimal nachgebessert worden. In folgenden Punkten konnte die Handwerkskammer Verbesserungen für die Betriebe durchsetzen:
die Beitragsstaffelung nach der Zahl der Beschäftigten wurde zugunsten kleinerer Unternehmen verändert
bei der Zahl der Beschäftigten werden der Betriebsinhaber, 400-Euro-Kräfte und Auszubildende nicht mitgezählt
ein gewerbliches Fahrzeug je Betriebsstätte ist beitragsfrei; bei mehreren Betriebsstätten kommt es nicht darauf an, welchem konkreten Standort die Fahrzeuge zugeordnet sind
In vielen Betrieben kommt es zu erheblichen Mehrbelastungen
Auf eine Vielzahl von Handwerksbetrieben kommen durch die Beschlüsse der Ministerpräsidenten dennoch spürbare Mehrbelastungen zu. Betriebe mit vielen Filialen sind besonders benachteiligt, da bei der Beitragsberechnung jede Filiale einzeln betrachtet und herangezogen wird. Stark betroffen sind auch Betriebe mit vielen Fahrzeugen, wenn dort heute kein Autoradio vorhanden ist. Die Länder haben zugesichert, nach 2013 eine Evaluierung der Beitragseinnahmen und ihre Verteilung auf die Privathaushalte, die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft vorzunehmen. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob die allgemeine Beitragspflicht für Fahrzeuge erforderlich ist. Die Handwerkskammer wird diesen Prozess kritisch begleiten und auf Einhaltung der Zusage drängen, dass die Wirtschaft nicht stärker belastet wird als heute.
Den genauen Wortlaut des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und die Stellungnahmen der Verbände aus der Anhörung finden Sie hier.
Nutzen Sie den Gebührenvergleichsrechner
Damit Sie selbst eine Abschätzung der Folgen des neuen Modells für Ihren Betrieb vornehmen können, hat die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bereits im Juli 2010 einen einfachen Gebührenvergleichsrechner auf Excel-Basis entwickelt. Dieser wurde an den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 15. Dezember 2010 angepasst und gibt nun die Regelung ab 2013 wieder. Sie können den Rechner unten auf der Seite herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie anstelle von Excel das Tabellenkalkulationsprogramm von OpenOffice verwenden, müssen Sie den Vergleichsrechner zunächst auf Ihrem Computer speichern. Öffnen Sie dann die bereits abgespeicherte Rechnerdatei, machen Sie Ihre Eingaben und speichern Sie das Ergebnis ab.
Resolution zur Reform der Rundfunkfinanzierung
Nordkonferenz der Handwerkskammern verlangt Nachbesserungen am neuen Modell.
17 Handwerkskammern haben auf ihrer Nordkonferenz die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung kritisiert und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Die Kammern sprechen sich für eine mittelstandsgerechte Anpassung der Beitragsstaffelung aus. Sie fordern, die Abgabe dürfe allenfalls pro Betrieb, nicht aber für jede einzelne Betriebsstätte separat erhoben werden. Die Fahrzeuge der Betriebe müssten komplett herausgenommen werden.