Förderung für neu geschaffene ArbeitsplätzeGründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Mit der Gründungsprämie unterstützt das Land Niedersachsen Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger im Handwerk. Gefördert werden neu geschaffene, unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Arbeitsplätze mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) sowie an die von Meister*innen geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO), sofern innerhalb der letzten zwei Jahre die Gründung im Haupterwerb oder die Übernahme erfolgt ist. Auch tätige Beteiligungen werden von der Förderung umfasst.
Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages über das digitale Kundenportal der NBank gestellt werden. Beschäftigungsverträge, die vor dem Erhalt einer Bewilligung abgeschlossen wurden, sind nicht förderfähig. Als Abschluss des Arbeitsvertrages gilt das Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien.