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Förderung für neu geschaffene ArbeitsplätzeGründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Mit der Gründungsprämie unterstützt das Land Niedersachsen Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger im Handwerk. Gefördert werden neu geschaffene, unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Arbeitsplätze mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) sowie an die von Meister*innen geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO), sofern innerhalb der letzten zwei Jahre die Gründung im Haupterwerb oder die Übernahme erfolgt ist. Auch tätige Beteiligungen werden von der Förderung umfasst.

Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages über das digitale Kundenportal der NBank gestellt werden. Beschäftigungsverträge, die vor dem Erhalt einer Bewilligung abgeschlossen wurden, sind nicht förderfähig. Als Abschluss des Arbeitsvertrages gilt das Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien.

Ihre Ansprechpartnerin ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Heike Vetter

Betriebsberatung

Burgplatz 2 + 2a

38100 Braunschweig

Tel. 0531 1201-213

Fax 0531 1201-444

heike.vetter--at--hwk-bls.de

Ihre Ansprechpartnerin ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Fotostudio Gramann

Ines Wiese

Koordinierungsstelle zur Frauenförderung

Rudolf-Diesel-Straße 9

21684 Stade

Tel. 04141 6062-30

Fax 04141 6062-90

wiese--at--hwk-bls.de

Marsiske-Jörg Fotostudio Gramann

Jörg Marsiske

Betriebs- und Gründungsberatung

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-113

Fax 04131 712-279

marsiske--at--hwk-bls.de